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Hallo zusammen, ich versuche gerade, den Entschädigungsanspruch - ob überhaupt einer besteht - für einen Langstreckenflug über 3.500 km zu prüfen. Der Flug ist "mit einer Verzögerung von 3 Stunden und 52 Minuten gelandet" (Zitat Airline).
Antwort auf die Frage dach Entschädigung:
"Wir setzen Sie jedoch in Kenntnis, dass gemäss der geltenden Fluggastrechte EG261/2004 eine Verspätung erst unter den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, wenn sie folgende Kriterien erfüllt: • 4 Stunden Verspätung bei Flügen mit einer Distanz über 3'500 km"
Tatsächlich lese ich die Verordnung auch so, allerdings findet sich auf den üblichen Websites zur Durchsetzung der Fluggastrechte öfter der Hinweis, dass über drei und unter vier Stunden Anspruch bestehe, dieser aber um 50% gekürzt werden kann.
Kann mir jemand sagen, was stimmt? Gerne mit Verweis auf offizielle Quellen. Vielen Dank!
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