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Antwort des BMEL auf Nachfrage zum privaten Weiterverkauf von Cannabissamen
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Für mich nichtssagend, aber vielleicht sind ja für jemand anderen relevante Informationen enthalten:

Der gewerbliche Handel mit Cannabissamen in Deutschland ist nach § 4 Absatz 1 KCanG erlaubt, sofern die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Die Regelung stellt klar, dass der Umgang mit Cannabissamen beispielsweise für Lebensmittel-, Futtermittel- oder Forschungszwecke - vorbehaltlich dafür geltender spezieller Regelungen - wie bisher weiterhin zulässig ist.

Erlaubter Anbau im Sinne des KCanG ist der private Eigenanbau von Cannabis durch über 18-Jährige nach § 9 KCanG und der gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 KCanG. Gemäß § 2 Absatz 4 KCanG kann in Ausnahmefällen außerdem eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden.

Der gewerbliche Handel mit Cannabissamen ist somit erlaubt, sofern die Samen zum privaten Eigenanbau, gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, zum erlaubnispflichtigen Anbau von Cannabis zu Forschungszwecken oder generell nicht zum Anbau bestimmt sind.

Bei der Ab- oder Weitergabe von Cannabissamen zum privaten Eigenanbau könnte zudem die Begrenzung der Abgabemengen nach § 20 Absatz 3 KCanG als Richtwert betrachtet werden.

Die Einfuhr von zur Aussaat bestimmten Cannabissamen (also von Sorten mit einem THC-Gehalt über 0,3 %) nach Deutschland ist nur aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind und die Einfuhr gemäß § 4 Absatz 2 KCanG unmittelbar oder mittelbar zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 KCanG oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 KCanG erfolgt.

Sofern die Cannabissamen im Rahmen des privaten Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen zur Aussaat bestimmt sind, ist die Einfuhr aus Drittstaaten in die EU und damit nach Deutschland durch Artikel 189 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 untersagt. Cannabissamen dürfen nur dann aus Drittstaaten eingeführt werden, soweit diese nicht zur Aussaat bestimmt sind. Um sicherzustellen, dass die Samen nicht zur Aussaat verwendet werden, erfolgt die Einfuhr in diesen Fällen nur durch national anerkannte Einfuhrunternehmen (Artikel 189 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013).

Die kommerzielle Erzeugung von Cannabissamen für den Anbau von Konsumcannabis ist in Deutschland nicht erlaubt. Das KCanG wurde auf den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau begrenzt, um dem internationalen und europäischen Rechtsrahmen zu entsprechen. Nach dem KCanG ist der private und gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis zulässig, aber nicht der kommerzielle Anbau von Cannabispflanzen.

Die Erzeugung von Cannabissamen setzt jedoch den Anbau von Cannabispflanzen voraus, der außerhalb des privaten Eigenanbaus nach § 9 KCanG und des gemeinschaftlichen Eigenanbaus in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 KCanG sowie ohne entsprechende (Ausnahme-)Erlaubnis für den Anbau zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 2 Absatz 4 KCanG verboten ist.

Die kommerzielle Erzeugung von und der gewerbliche Handel mit Cannabisstecklingen sind nach gegenwärtiger Ansicht und Rechtsauslegung des BMG und BMEL in Deutschland ebenfalls nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass für die Überwachung der Einhaltung sowie die Durchsetzung der Vorschriften des KCanG die jeweilige Behörde in Ihrem Bundesland zuständig ist. Auch Bundesbehörden wie dem Zoll fallen bestimmte Vollzugsaufgaben im Zusammenhang mit dem KCanG zu. Die Haltung der einzelnen exekutiven Behörden könnte von den hier mitgeteilten allgemeinen Hinweisen und Auslegungshilfen des BMG und BMEL abweichen. Die Entscheidung, ob der konkrete Umgang mit Cannabissaatgut und Cannabisstecklingen rechtmäßig ist, obliegt im Streitfall den Gerichten.

Comments
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Da werden die Mühlen sicher noch sehr langsam mahlen. Ich würde wahrscheinlich schlimmstenfalls mehrere Leute ihre Muttis mitnehmen lassen (natürlich mit Etikett), dann einen Sichtschutz aufbauen und direkt auf dem Fest steckis schneiden und dass Unterteil in nasses Papier wickeln. 🤔

Kratky Methode ohne Nährstoffe ginge auch. Dann gibt's halt gratis ein Säckchen Dünger dazu dass sich der jeweilige Empfänger dann am Weg nach Hause reinschüttet.

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1 month ago