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Ich dachte mir, ich mache mal eine kurze(!) Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.
Erlaubt ist nun Folgendes für Volljährige, also ab 18 Jahren:
- Einfuhr von Cannabissamen aus dem EU-Ausland (gilt nicht für Gras oder Haschisch!)
- Mitführen von bis zu 25 g Cannabis (getrocknete Blüten = Gras)
- Besitz von bis zu 50 g getrocknetes Cannabis (Gras) zuhause.
- Außerdem darf man zusätzlich bis zu drei lebendige Cannabispflanzen zuhause haben.
Überschreitet man die zulässigen 50 g um maximal 10 g (also insgesamt 60 g), so ist das noch eine Ordnungswidrigkeit. Alles darüber ist eine Straftat!
Eine Straftat ist ebenso, wenn man mehr als drei Pflanzen hat. Ferner Cannabis aus illegalen Quellen zu kaufen oder aus dem Ausland einzuführen. Allerdings müssten die euch schon in flagranti erwischen oder euch das sonst nachweisen, dass es aus einer illegalen Quelle stammt.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638
Sollte ich einen Fehler gemacht oder mich missverständlich ausgedrückt haben, bitte korrigieren.
Haschisch hat die gleichen Limits wie Blüten und Blüten fallen erst getrocknet unter den Grenzwert.
Anders ausgedrückt: Wer z.B 450 Gram Blüten produziert (durchaus möglich) und diese sofort bei Ernte einfriert kann diese daraufhin zu Ice-o-lator verarbeiten und dadurch legal den gesamten Ertrag behalten.
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Vernichten oder der Anbau Vereinigung zur Verfügung stellen. 😅
Getrocknete Blüte ist getrocknete Blüte da wirst einen Anwalt einschalten müssen damit dass irgendwie möglich wird.
Dass Gesetz ist sehr beschränkt.