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Aloha Freunde der gerechten Behandlung,
nach der versuchten Anwerbung für unter Mindestlohn nun das nächste Problem: In meinem zukünftigen Arbeitsvertrag steht eine Klausel, dass geleistete Überstunden erst ab 5. Stunden im Monat in irgendeiner Form vergolten werden? Ist das rechtens so?
Ich habe kein Problem mit Überstunden, aber auch kein Interesse für umsonst zu arbeiten. Nicht, dass mein Arbeitgeber mir als Azubi meine Überstunden bisher irgendwie ausgezahlt oder in Freizeitausgleich umgewandelt hätte. :')
Ich danke schonmal.
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