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Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie nicht mehr bei Ihm beschäftigt sind und aus diesem Grund die Kaution wieder erhalten möchte.
um dies durchführen zu können fordere ich Sie auf, die Kaution von 950€ bis zum 09.08.2023 auf das Ihnen bekannte Mietkonto zu überweisen.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen, entstehende Kosten, durch eventuell rechtliches Vorgehen Ihres ehemaligen Arbeitgebers Ihnen weiter zu berechnen.
Mit freundlichen Grüßen
So stand es heute im meinem E-Mail Postfach. Der ehemalige Arbeitgeber hat mir die Kaution gezahlt. Weil ich selber die kosten nicht stemmen konnte. Diese betrug 950€. Nach meiner Kündigung verlangt dieser das Geld (Kaution) von der Vermieterin zurück. Es wurde nichts schriftlich aufgesetzt. Mir wurde mitgeteilt das die gezahlte Kaution mit dem Weihnachtsgeld verechnet werden würde. Da es nun kein Weihnachtsgeld mehr gibt kann es nun schlecht damit verechnet werden. Hat der Arbeitgeber aufgrund der von Ihm ausgesprochenen Kündigung, sein schutzwürdiges interesse auf Rückerhalt verwirkt?
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