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Problem Masterarbeit, Bezahlung im Unternehmen
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Hallo Schwarmintelligenz,

ich habe hier gerade eine mittlere Krise. Ich studiere im M. Sc. Maschinenbau an der Uni Hannover. Ich möchte meine Masterarbeit schreiben und ein Pflichtpraktikum absolvieren.

Meine Bachelorarbeit die ich an einem Uni-Institut schrieb, war damals offenbar (unerwartet) herausragend und ich wurde mit einem Preis dafür gekürt. Dessen Thema hatte mich sehr interessiert und ich habe mich im Master weiter dahingehend vertieft. Parallel zum Studium war ich mehrere Jahre bisher an dem entsprechenden passenden Institut als forschender HiWi angestellt.

Aufgrund meiner ausgeprägten Qualifikation habe ich eine recht spezielle Stelle für Praktikum und anschließende Masterarbeit in der Forschung & Entwicklung bei einem großen Automobilhersteller Niedersachsens zugesagt bekommen, die wie ich glaube sehr gut auf meinen Lebenslauf passen würde. Die Personalbearbeitung bereitet die nächsten Wochen die Verträge vor.

Jetzt zum Problem:
Beim Recherchieren über NDAs an der Uni bin ich auf ein unnötig verstecktes Dokument gestoßen, das Richtlinien zu Masterarbeiten in Unternehmen enthält. In einem einzelnen Absatz steht folgendes:

"Da die Abschlussarbeit eine Prüfungsleistung ist, darf die Absolventin oder der Absolvent während der Anfertigung der Arbeit kein Entgelt erhalten. Ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten bzw. eine Aufwandsentschädigung darf aber gewährt werden, um den Aufenthalt am Ort des Unternehmens bzw. der externen Einrichtungen und ggf. Reisekosten zu finanzieren."

... Ich bin also erstmal am Arsch und muss das klären. Aber wie?

Ich habe mittlerweile beim Studiendekanat angerufen und die meinten, dass sie ganz grundlegend auf diesen Regeln beharren müssen. Aber die Formulierung "Aufwandsentschädigung" sei bewusst nicht quantifiziert. Ich dürfte also in der Theorie tausende Euro "Aufwandsentschädigung" während einer MA bekommen. Aber KEIN Gehalt. Auf der anderen Seite... würde den Vertrag niemand von der Uni-Aufsicht zu sehen bekommen. Sehr vielsagend. Aber doch nichtig, sofern ich das nicht auch schriftlich für den Fall der Fälle bekomme.

Dann habe ich von dem Unternehmen und einem anderen großen Unternehmen im Bezug auf eine andere, gleich organisierte Stelle, die Information bekommen, dass Verträge nicht einfach so umgeschrieben werden können, als dass ich eine "Aufwandsentschädigung" in jedweder Höhe bekommen könnte.

Aaaaalso...
- Ich darf keine Bezahlung in Kombination mit der MA erhalten
- Großunternehmen schreiben für Studenten keine Verträge um
- Ich darf gleichzeitig NICHT ohne Bezahlung in einem Unternehmen angestellt sein [das hat mir nicht der Automobilhersteller sondern das andere große Unternehmen zugesagt, das mir auch so eine Kombi anbietet]
- Ich BRAUCHE irgendeine Bezahlung, damit ich über die Runden komme

Im Letzten wird die einzige Person an der Uni, die meinen Vertrag genauer sehen könnte, mein Fachprüfer am Institut sein. Dieser meinte zu mir im Vorhinein, dass er bei der Formulierung des MA-Themas darauf achte, dass ich als Student nicht vom Unternehmen ausgenommen werde (erstmal sehr nett) und, dass das Unternehmen mich bei darüber hinaus geplanter Arbeit als Werkstudent o. ä. anstellen sollten, damit diese Bezahlung auf dem Papier für etwas anderes erfolgt, als für die MA. Als er mir das sagte, ging es aber noch nicht unmittelbar um diesen Absatz in den Richtlinien, sondern er meinte das ganz allgemein. Also habe ich noch kein offizielles "Nein" von ihm dazu bekommen, dass der Automobilhersteller mich so anstellen darf. Außerdem frage ich mich wirklich, ob denn der Fachprüfer meinen Vertrag zu Gesicht bekommt...? Wecke ich womöglich schlafende Hunde wenn ich weitere Fragen stelle?

Wie soll ich das alles denn jetzt am schlausten lösen??? Effektiv macht diese Regelung (welche wohl aus dem niedersächsischen Hochschulgesetz folgen soll) es praktisch unmöglich, in einem Großunternehmen eine Masterarbeit zu schreiben, bei dem am Vertrag zig Personengruppen beteiligt sind, und darum Loopholes wie eine "Aufwandsentschädigung" nicht angewendet werden können. Aber kräht da ein Hahn nach? Laut Aussage des stellvertretenden Studiendekanats und davon unabhängig der Praktikumsbeauftragten, welche mir am Telefon meinte, dass sie Rücksprache mit dem Dekanat hielt, wird keiner von oben explizit auf die Einhaltung der Richtlinie schauen. Andererseits möchte ich nicht am Ende exmatrikuliert werden, oder dass meine Masterarbeit ungültig wird.

Help me pls! Was für ein Käse. Und das soll im Sinne der Studierenden sein, um sie zu schützen. Früher waren Bachelor- und Studienarbeiten noch sechs Monate lang. Mittlerweile nur noch drei "im Sinne der Studierenden". Mittlerweile kotze ich einfach nur noch von dieser Uni-Orga.

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4 days ago