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Werte Community ich 43 verheiratet zwei Kinder fange in der Schweiz an zu arbeiten. Antrag auf G Bewilligung ist am laufen.
Nur bin ich noch nicht schlĂźssig wie und wo ich meine Steuer einreichen muss und ob die reine Grenzgänger oder die Zusatzliche Option als Wochenheimkehrer (oder wie das genau heiĂt) die bessere Option fĂźr mich ist.
Wenn ich das richtig verstanden habe, zahle ich als Grenzgänger die Quellensteuer von pauschal 4,5% in der Schweiz und die Differenz zur deutschen Steuer in Deutschland.
Ich kann aber auch Wochendheimkehrer Optionieren da zwischen meinem Wohnort in D und dem Arbeitsplatz in der Schweiz 500km liegen. Dann muss ich aber die Quellensteuer des jeweiligen Kanton bezahlen. Und muss die Steuer in der Schweiz machen.
AuĂer und das konnte ich noch nicht rechtlicher findenâŚwenn ich in Deutschland zb ein Gewerbe habe oder einer Arbeit nachgehe, dann hat Deutschland wieder den Vorzug und ich mache dort die steuer.
Das wäre bei mir der Fall, ich betreibe mit meiner Frau in Deutschland eine Gbr und bin eh verpflichtet dort die steuer zu machen, ist es nun so das die beiden Finanzämter das untereinander klären oder wie läuft das in Zukunft?
Hat da jemand Erfahrung?
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