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Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine Frage: angenommen man hat ein Eigenheim, ist selbständig und möchte nun ein Arbeitszimmer in diesem Eigenheim absetzen. Ich habe von einer Grenze gelesen, dass wenn das Arbeitszimmer mehr als 20% der Wohnfläche und mehr als 20.500 Euro Grundwert hat, dass dann das Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gewertet wird.
Fragen:
A) was passiert wenn nur eine der beiden Bedingungen auftreten?
B) Was hat es für Auswirkungen falls das Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gewertet wird. Direkt erstmal nichts, nehme ich an. Was, wenn man das Unternehmen aufgibt? Was, wenn man in Rente geht, das Unternehmen stilllegt aber weiter im Eigenhe wohnt? Ich lese immer nur, das das Arbeitszimmer zum Gewinn gerechnet wird, wenn das Unternehmen verkauft wird.
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