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Mein Vater ist verstorben und hat seine Partnerin (nicht verheiratet) das Lebenslange Wohnrecht eingeräumt und das testamentarisch auch verewigt. Wir als Erbengemeinschaft (leibliche Kinder) haben damit keine Probleme, verstehen uns mit ihr auch gut.
Nun habe ich gehört, das wenn die gute mal ins Altersheim gehen muss und in der Pflegekasse (?) nicht genug eingezahlt wurde, wir aufgrund dieses Wohnrechts, zur Kasse gebeten werden.
Sie hat selbst auch Kinder und trotzdem wird erst die Erbengemeinschaft zur Zahlung verdonnert.
Kennt sich da jemand damit aus? Ist dem tatsächlich so?? 🙈
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