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Wie verhält es sich im Alter beim deutschen Sozialsystem und Rentenversicherung, wenn nur einer der beiden Ehepartner einen Rentenanspruch hat?
Konkret folgendes Szenario:
- Partner 1 arbeitet, zahlt in die Rentenversicherung ein und hat Anspruch auf Altersrente
- Partner 2 hat keine nennenswerte Renteneinzahlungen bis zum Rentenalter und erfüllt die Mindestversicherungszeit nicht, wegen Kindererziehung bzw. als klassische(r) "Hausfrau/Hausmann"
Mein aktuelles Verständnis vom deutschen System ist in dem Fall, dass Partner 2 nichts zusätzliches erhalten wird. Keine Rente, und auch keine Mindestsicherung / Sozialhilfe sonstiger Ersatz weil durch Partner 1 in der Ehegemeinschaft bereits der Lebensunterhalt gesichert ist. Ich habe zwar von Anrechnung von Beitragszeiten für Kindererziehung, Mindestrenten für langjährig geringfügig Beschäftigte gelesen, aber nach meinem Eindruck führt in diesem Fall nichts dazu, dass Partner 2 eine Rente erhalten wird.
Ist das so richtig, oder übersehe ich etwas?
Ich frage auch deshalb, weil ich es zum System in den USA vergleiche, wo wir einige Zeit gelebt haben. Dort ist es so, dass Partner 2 eine "Ehegatten-Rente" erhalten würde, und zwar in Höhe von 50% der Rente von Partner 1. Jede eigene Rente, die Partner 2 durch eigene Beiträge generieren würde, wird davon abgezogen.
Ob die Rente überhaupt noch relevante Auszahlungen geben wird in x Jahren, hier oder Übersee, soll jetzt einmal keine Rolle spielen. Zusätzliche eigene Vorsorge ist wichtig, egal in welchem System.
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