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Die Frage richtet sich primär an die Angehörigen der klassischen juristischen Berufe, also Rechtsanwälte, Notare, Staatsanwälte und Richter sowie an die jeweiligen Anwärter.
Kurz zu mir: Ich bin Jus-Student und meine Noten bei Fachprüfungen sind ziemlich mau, hauptsächlich befriedigend und genügend, wobei mir noch viele Noten, unter anderem aus Strafrecht, der Bereich in dem ich mich spezialisieren möchte, fehlen. Ich arbeite neben dem Studium nun seit einigen Monaten geringfügig in einer Rechtsanwaltskanzlei als juristischer Mitarbeiter (überwiegend Recherche, mal konkreter mal allgemeiner) wobei ich das Gefühl habe, dass der Rechtsanwalt dem ich zugeteilt bin recht zufrieden mit meiner Arbeit und meinen Kenntnissen ist. Ich habe vor dort bis zum Ende meines Studiums zu arbeiten.
Nun zu meiner Frage: Aktuell ist mein Berufswunsch Richter, idealerweise mit Zuteilung für Strafrechtssachen. Wie wichtig sind meine Noten aus dem Studium für die Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst im Vergleich zu meinen Leistungen und Beurteilungen aus dem Gerichtsjahr? Wird meine Tätigkeit als jur. Mitarbeiter während dem Studium (eventuell auch das Arbeitszeugnis?) bei der Übernahmeentscheidung berücksichtigt und wenn ja, wie sehr? Wie wichtig sind die Noten aus dem Studium bei der Aufnahme als Rechtsanwaltsanwärter?
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