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Ich hätte hier einmal eine Frage zum einfachen Tatverdacht, der ja Voraussetzung für viele exekutive Maßnahmen ist. Im speziellen habe ich mir Überlegungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme gemacht.
Ich denke, dass dieses Gesetz, Tor und Tür für Denunzianten öffnet und zwar aus folgendem Grund:
Nehmen wir an, ein unbeliebte Arbeitskollege. Von mir hat sich ein sehr teures neues MacBook gekauft. Da ich ihn nicht mag, schreibe ich mir selbst E-Mails, in denen ich mich selbst bedrohen, die jedoch so gestaltet sind, dass sie den Anschein erwecken, zu sein von dem Arbeitskollegen. Da ich einen VPN benutze, kann der Urheber der E-Mails auch nicht in Identifiziert werden.
Jetzt gehe ich damit zur Polizei und zeige meinen unliebsamen Arbeitskollegen wegen Bedrohung oder Beleidigung oder je nachdem was ich in die E-Mails hineingeschrieben habe, an.
Würden die E-Mails bereits die Anforderungen an einem Anfangsverdacht erfüllen? Nach meinem Verständnis schon und dadurch wäre der Weg für eine Durchsuchung und Beschlagnahme des Laptops geebnet.
Wie seht ihr das?
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